NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Berufsorientierungsprogramm (BOP)

Zuschuss

natürliche und juristische Personen und Personengesellschaften

Steckbrief zu Berufsorientierungsprogramm (BOP)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten25.09.2026
BildungBerufsausbildung

Wer wird gefördert?

Juristische Personen des öffentlichen Rechts und natürliche und juristische Personen und Personengesellschaften des privaten Rechts, die Träger von Berufsbildungsstätten sind.

Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss können Sie Maßnahmen der Berufsorientierung (BO) in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) und vergleichbaren Bildungsstätten finanzieren. Vorrangig unterstützt er die Weiterentwicklung und Einführung von Landeskonzepten für den Übergang Schule–Beruf. Gefördert werden Vorhaben mit folgenden Bestandteilen: Potenzialanalyse praxisorientierte BO-Tage in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie bieten überbetriebliche Lehrlingsunterweisung an oder verfügen über eine entsprechende Erfahrung

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderhöhe: pro Maßnahme und Schüler Vor- und Nachbereitung in der Schule: 40 € je Schülerin/Schüler Potenzialanalyse: 200 € je Schülerin/Schüler Praxisorientierte BO-Tage: 40 € je Schülerin/Schüler je Individuelles 1:1-Reflexionsgespräch: 40 € je Schülerin/Schüler Wie erfolgt die Antragstellung? Für das Jahr 2026 konnten Sie Ihren Antrag im Zeitraum vom 01.06.2026 bis 31.08.2026 über das Online-Portal Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) stellen.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Berufsorientierungsprogramm (BOP)

Wer wird gefördert?
Juristische Personen des öffentlichen Rechts und natürliche und juristische Personen und Personengesellschaften des privaten Rechts, die Träger von Berufsbildungsstätten sind.
Was wird gefördert?
Mit dem Zuschuss können Sie Maßnahmen der Berufsorientierung (BO) in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) und vergleichbaren Bildungsstätten finanzieren. Vorrangig unterstützt er die Weiterentwicklung und Einführung von Landeskonzepten für den Übergang Schule–Beruf. Gefördert werden Vorhaben mit folgenden Bestandteilen: Potenzialanalyse praxisorientierte BO-Tage in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie bieten überbetriebliche Lehrlingsunterweisung an oder verfügen über eine entsprechende Erfahrung
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderhöhe: pro Maßnahme und Schüler Vor- und Nachbereitung in der Schule: 40 € je Schülerin/Schüler Potenzialanalyse: 200 € je Schülerin/Schüler Praxisorientierte BO-Tage: 40 € je Schülerin/Schüler je Individuelles 1:1-Reflexionsgespräch: 40 € je Schülerin/Schüler Wie erfolgt die Antragstellung? Für das Jahr 2026 konnten Sie Ihren Antrag im Zeitraum vom 01.06.2026 bis 31.08.2026 über das Online-Portal Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) stellen.
In welcher Form wird Berufsorientierungsprogramm (BOP) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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