NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Berufsorientierungsprogramm (BOP)
natürliche und juristische Personen und Personengesellschaften
Alle Branchen
KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zuschüsse von 200 € für die Potenzialanalyse, im Übrigen abhangig von der Maßnahme
Wer wird gefördert?
Juristische Personen des öffentlichen Rechts und natürliche und juristische Personen und Personengesellschaften des privaten Rechts, die Träger von Berufsbildungsstätten sind.
Was wird gefördert?
Mit dem Zuschuss können Sie Maßnahmen der Berufsorientierung (BO) in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) und vergleichbaren Bildungsstätten finanzieren. Vorrangig unterstützt er die Weiterentwicklung und Einführung von Landeskonzepten für den Übergang Schule–Beruf. Gefördert werden Vorhaben mit folgenden Bestandteilen: Potenzialanalyse praxisorientierte BO-Tage in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten Welche Voraussetzungen gelten? Sie müssen insbesonde
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