| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss, Darlehen |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 08.08.2026 |
Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit oder aufenthaltsrechtlichem Status in einer förderfähigen Ausbildung
Sie können einen Zuschuss und/oder ein Darlehen erhalten, wenn Sie eine Ausbildung an einer der folgenden öffentlichen oder gleichwertigen privaten Einrichtungen absolvieren: allgemein- und berufsbildende Schule Kolleg Akademie Hochschule Teilnahme an entsprechenden Fernunterrichtslehrgängen
ie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie verfügen über die allgemeine Eignung für die gewählte Ausbildung. Auszubildende beginnen eine Ausbildung vor Vollendung des 30. Lebensjahres bzw. einen Masterstudiengang vor Vollendung des 35. Lebensjahres. Ihnen stehen die für den Lebensunterhalt und die Ausbildung
Förderart : Zuschuss und/oder Darlehen Förderumfang für Schüler: Vollzuschuss für Studierende und Auszubildende: 50% Zuschuss und 50% Darlehen Förderhöhe : abhängig von Art der Ausbildungsstätte und der Unterbringung gesetzlich festgelegtem Bedarf und anzurechnendem Einkommen und Vermögen Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag bei der für Sie zuständigen Einrichtung: Studierende: beim Studentenwerk Hochschule, an der Sie eingeschrieben sind
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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