NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

ZuschussDarlehen

Sie können einen Zuschuss und/oder ein Darlehen erhalten, wenn

Steckbrief zu Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss, Darlehen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten08.08.2026
BildungAusbildung

Wer wird gefördert?

Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit oder aufenthaltsrechtlichem Status in einer förderfähigen Ausbildung

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss und/oder ein Darlehen erhalten, wenn Sie eine Ausbildung an einer der folgenden öffentlichen oder gleichwertigen privaten Einrichtungen absolvieren: allgemein- und berufsbildende Schule Kolleg Akademie Hochschule Teilnahme an entsprechenden Fernunterrichtslehrgängen

Welche Voraussetzungen gelten?

ie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie verfügen über die allgemeine Eignung für die gewählte Ausbildung. Auszubildende beginnen eine Ausbildung vor Vollendung des 30. Lebensjahres bzw. einen Masterstudiengang vor Vollendung des 35. Lebensjahres. Ihnen stehen die für den Lebensunterhalt und die Ausbildung

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss und/oder Darlehen Förderumfang für Schüler: Vollzuschuss für Studierende und Auszubildende: 50% Zuschuss und 50% Darlehen Förderhöhe : abhängig von Art der Ausbildungsstätte und der Unterbringung gesetzlich festgelegtem Bedarf und anzurechnendem Einkommen und Vermögen Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag bei der für Sie zuständigen Einrichtung: Studierende: beim Studentenwerk Hochschule, an der Sie eingeschrieben sind

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Wer wird gefördert?
Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit oder aufenthaltsrechtlichem Status in einer förderfähigen Ausbildung
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss und/oder ein Darlehen erhalten, wenn Sie eine Ausbildung an einer der folgenden öffentlichen oder gleichwertigen privaten Einrichtungen absolvieren: allgemein- und berufsbildende Schule Kolleg Akademie Hochschule Teilnahme an entsprechenden Fernunterrichtslehrgängen
Welche Voraussetzungen gelten?
ie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie verfügen über die allgemeine Eignung für die gewählte Ausbildung. Auszubildende beginnen eine Ausbildung vor Vollendung des 30. Lebensjahres bzw. einen Masterstudiengang vor Vollendung des 35. Lebensjahres. Ihnen stehen die für den Lebensunterhalt und die Ausbildung
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss und/oder Darlehen Förderumfang für Schüler: Vollzuschuss für Studierende und Auszubildende: 50% Zuschuss und 50% Darlehen Förderhöhe : abhängig von Art der Ausbildungsstätte und der Unterbringung gesetzlich festgelegtem Bedarf und anzurechnendem Einkommen und Vermögen Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag bei der für Sie zuständigen Einrichtung: Studierende: beim Studentenwerk Hochschule, an der Sie eingeschrieben sind
In welcher Form wird Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert?
Als Zuschuss, Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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