NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Sie können einen Zuschuss und/oder ein Darlehen erhalten, wenn
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Förderart: Zuschüsse und/oder Darlehen, abhängig von individuellen Faktoren
Wer wird gefördert?
Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit oder aufenthaltsrechtlichem Status in einer förderfähigen Ausbildung
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss und/oder ein Darlehen erhalten, wenn Sie eine Ausbildung an einer der folgenden öffentlichen oder gleichwertigen privaten Einrichtungen absolvieren: allgemein- und berufsbildende Schule Kolleg Akademie Hochschule Teilnahme an entsprechenden Fernunterrichtslehrgängen Welche Voraussetzungen gelten? ie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie verfügen über die allgemeine Eignung für die gewählte Ausbildung. Auszubildende beginnen eine Ausbildung vor Vollendung des 30. Lebensjahres bzw. einen Masterstudiengang vor Vollendung
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