NBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen

Stärkung der kommunalen Kriminalprävention

Zuschuss
Steckbrief zu Stärkung der kommunalen Kriminalprävention
FördergeberNBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup, Kommunen & öffentliche Hand
GeltungsbereichNiedersachsen, Bremen
Stand der Daten28.06.2026
Alle Branchen
Projekte werden erst wieder ab dem 01.01.2028 möglich sein, da alle Fördermittel bis dahin vergeben sind. Stichtag für diese Anträge wird der30.09.2027sein. Das Programm dient dazu, Projekte zur Stärkung der kommunalen Kriminalprävention zu initiieren. Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 80%. Instrumente, Methoden und Leitfäden zur lokalen Situations- und Bedarfsanalyse sowie der Wirkungsorientierung. Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie derProduktinformationentnehmen.

Auszug aus den Angaben von NBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

Zum offiziellen Förderprogramm →

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Häufige Fragen zu Stärkung der kommunalen Kriminalprävention

Wer kann Stärkung der kommunalen Kriminalprävention beantragen?
Das Programm richtet sich laut Angaben des Fördergebers an: KMU, Gründung & Startup, Kommunen & öffentliche Hand. Die verbindlichen Voraussetzungen nennt der Fördergeber.
In welcher Form wird Stärkung der kommunalen Kriminalprävention gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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