NBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen
Stärkung der kommunalen Kriminalprävention
Projekte werden erst wieder ab dem 01.01.2028 möglich sein, da alle Fördermittel bis dahin vergeben sind. Stichtag für diese Anträge wird der30.09.2027sein.
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Projekte werden erst wieder ab dem 01.01.2028 möglich sein, da alle Fördermittel bis dahin vergeben sind. Stichtag für diese Anträge wird der30.09.2027sein.
Das Programm dient dazu, Projekte zur Stärkung der kommunalen Kriminalprävention zu initiieren.
Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 80%.
Instrumente, Methoden und Leitfäden zur lokalen Situations- und Bedarfsanalyse sowie der Wirkungsorientierung.
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie derProduktinformationentnehmen.
Insbesondere Pilot- und Modellprojekte;
Anwendung von Instrumenten, Methoden, Leitfäden zur lokalen Situations- und Bedarfsanalyse sowie der Wirkungsorientierung in den Bereichen:- entwicklungsorientierte Prävention bei Kindern und Jugendlichen,- gemeinwesenorientierte
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