Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI MV)

Meisterprämie

Das Land Mecklenburg-Vorpom­mern gewährt Zuwen­dungen für die erst­malige Gründung durch Unter­nehmens­nachfolge, Neu­gründung oder die tätige Beteiligung einer selbst­ständigen Voll­existenz im Hand­werk in Meck­lenburg-Vorpom­mern. Die Zuwendungen sollen zudem einen Anreiz für die Erhaltung und Sc

Fördergeber: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI MV)
Region: Mecklenburg-Vorpommern
Alle Branchen KMUUnternehmenGründerKommunen
Das Land Mecklenburg-Vorpom­mern gewährt Zuwen­dungen für die erst­malige Gründung durch Unter­nehmens­nachfolge, Neu­gründung oder die tätige Beteiligung einer selbst­ständigen Voll­existenz im Hand­werk in Meck­lenburg-Vorpom­mern. Die Zuwendungen sollen zudem einen Anreiz für die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen bieten. Anträge sind schriftlich unter Ver­wendung des Vor­drucks "Antrags­formular" zu stellen und vor dem Vorhaben­beginn einzu­reichen. Als Vorhaben­beginn gilt der tatsäch­liche Beginn der gewerb­lichen Tätig­keit gemäß Gewerbe­anmeldung. Bei tätigen Betei­ligungen ist das Datum des die tätige Betei­ligung nach­weisenden Gesellschafts- oder Kauf­vertrages bindend. Mit dem Ein­gang des Antrages im LFI M-V, darf auf eigenes Risiko mit dem Vor­haben begonnen werden. P
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