Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI MV)
Meisterprämie
ZuschussBeteiligung
Steckbrief zu Meisterprämie
| Fördergeber | Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI MV) |
| Förderart | Zuschuss, Beteiligung |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup, Kommunen & öffentliche Hand |
| Geltungsbereich | Mecklenburg-Vorpommern |
| Stand der Daten | 08.06.2026 |
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Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für die erstmalige Gründung durch Unternehmensnachfolge, Neugründung oder die tätige Beteiligung einer selbstständigen Vollexistenz im Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern. Die Zuwendungen sollen zudem einen Anreiz für die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen bieten. Anträge sind schriftlich unter Verwendung des Vordrucks "Antragsformular" zu stellen und vor dem Vorhabenbeginn einzureichen. Als Vorhabenbeginn gilt der tatsächliche Beginn der gewerblichen Tätigkeit gemäß Gewerbeanmeldung. Bei tätigen Beteiligungen ist das Datum des die tätige Beteiligung nachweisenden Gesellschafts- oder Kaufvertrages bindend. Mit dem Eingang des Antrages im LFI M-V, darf auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben begonnen werden.
Auszug aus den Angaben von Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI MV).
Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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