| Fördergeber | Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) |
|---|---|
| Geltungsbereich | Brandenburg |
| Stand der Daten | 22.09.2026 |
Wer wird gefördert? Gefördert werden juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften.
Gefördert wird die Kombination einer intensiven Einzelbetreuung durch Integrationsbegleitende als sozialpädagogische Begleitung mit bedarfsorientierten Unterstützungsmodulen. Integrationsbegleitende als sozialpädagogische Begleitung Gefördert wird die Integrationsbegleitung als ressourcen- und lösungsorientierter Prozess. Sie setzt vor der Teilnahme an Unterstützungsmodulen an und wird begleitend hierzu fortgeführt. Zudem kann sie nach einem erfolgreichen Übergang in Erwerbstätigkeit oder in Bildung als Nachbetreuung weitergeführt werden. Eine Integrationsbegleiterin oder ein Integrationsbegleiter sollte in der Regel nicht mehr als 20 Teilnehmende gleichzeitig betreuen.
Auszug aus den Angaben von Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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