IB.SH – Investitionsbank Schleswig-Holstein
Überbrückungshilfe Sturmflut
Unterstützung für Geschädigte der Ostsee-Sturmflut vom 19.-21.10.2023
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Überbrückungshilfe Sturmflut
Unterstützung für Geschädigte der Ostsee-Sturmflut vom 19.-21.10.2023
Zinsgünstiges Darlehen bis zu 50.000 Euro pro betroffener Immobilie/Betriebsstätte
Tilgungserlass bei Erfüllung der Härtefallkriterien auf Antrag möglich
Die Antragsfrist für ein Förderdarlehen aus der Überbrückungshilfe Sturmflut endete am 28. Februar 2024. Die Antragsfrist für die Härtefallregelung endete am 30. Juni 2024.
Die häufigsten Fragen zur Überbrückungshilfe Sturmflut haben wir in den
zu dieser Förderung für Sie zusammengefasst und beantwortet.
1. Förderdarlehen aus der Überbrückungshilfe Sturmflut
1.1 Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt für das Förderdarlehen sind Privatpersonen und Unternehmen, denen unmittelbar aus der Ostsee-Sturmflut vom 19.-21. Oktober 2023 ein Sachschaden
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