| Fördergeber | IB.SH – Investitionsbank Schleswig-Holstein |
|---|---|
| Förderart | Darlehen |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup, Selbstständige & Freiberufler, Vereine & gemeinnützige Organisationen |
| Geltungsbereich | Schleswig-Holstein |
| Stand der Daten | 09.06.2026 |
Antragsberechtigt für das Förderdarlehen sind Privatpersonen und Unternehmen, denen unmittelbar aus der Ostsee-Sturmflut vom 19.-21. Oktober 2023 ein Sachschaden an und in Immobilien/Betriebsstätten in Schleswig-Holstein entstanden ist. Zu den vorgenannten Unternehmen zählen unabhängig von ihrer Rechtsform und Unternehmensgröße gewerbliche Unternehmen (inkl. freiberuflich Tätige), Sozialunternehmen und gemeinnützige Organisationen und natürliche Personen mit Gewerbeanmeldung, sofern sie in den Geltungsbereich der Allgemeinen De-minimis-Verordnung (bis 14. Januar 2024 Verordnung (EU) Nr. 1407/2013, seit 15.
Auszug aus den Angaben von IB.SH – Investitionsbank Schleswig-Holstein. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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