IB.SH – Investitionsbank Schleswig-Holstein
Landesprogramm Corona-Soforthilfe - Antragsfrist abgelaufen am 31.05.2020
ZuschussDarlehen
Steckbrief zu Landesprogramm Corona-Soforthilfe - Antragsfrist abgelaufen am 31.05.2020
| Fördergeber | IB.SH – Investitionsbank Schleswig-Holstein |
| Förderart | Zuschuss, Darlehen |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup, Selbstständige & Freiberufler |
| Geltungsbereich | Schleswig-Holstein |
| Stand der Daten | 09.06.2026 |
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Landesprogramm Corona-Soforthilfe - Antragsfrist abgelaufen am 31.05.2020 für Unternehmen mit mehr als 10 und bis zu 50 Beschäftigten Zuschuss für die Sicherung des Liquiditätsbedarfs Das könnte Sie auch interessieren Antragsberechtigt waren Selbständige, Angehörige der freien Berufe und Unternehmen (einschließlich Unternehmen der landwirtschaftlichen Urproduktion) mit mehr als 10 und bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), die wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder im Hauptberuf freiberuflich oder als Selbstständige tätig sind, ihre Tätigkeit von einer Betriebsstätte in Schleswig-Holstein oder einem Sitz der Geschäftsführung in Schleswig-Holstein aus ausführen, bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind und ihre Waren und/oder Dienstleistungen bereits vor dem 01.04.2020 am Markt angeboten haben.
Auszug aus den Angaben von IB.SH – Investitionsbank Schleswig-Holstein.
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