IB.SH – Investitionsbank Schleswig-Holstein
Landesprogramm Corona-Soforthilfe - Antragsfrist abgelaufen am 31.05.2020
Landesprogramm Corona-Soforthilfe - Antragsfrist abgelaufen am 31.05.2020
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Landesprogramm Corona-Soforthilfe - Antragsfrist abgelaufen am 31.05.2020
für Unternehmen mit mehr als 10 und bis zu 50 Beschäftigten
Zuschuss für die Sicherung des Liquiditätsbedarfs
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Antragsberechtigt waren Selbständige, Angehörige der freien Berufe und Unternehmen (einschließlich Unternehmen der landwirtschaftlichen Urproduktion)
mit mehr als 10 und bis zu 50 Beschäftigten
(Vollzeitäquivalente), die
wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder im Hauptberuf freiberuflich oder als Selbstständige tätig sind,
ihre Tätigkeit von einer Betriebsstätte in Schleswig-Holstein oder einem Sitz der Geschäftsführung in Schleswig-Holstein aus ausführen,
bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind und
ihre Waren und/oder Dienstleistungen bereits v
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