IB.SH – Investitionsbank Schleswig-Holstein
Energetische Stadtsanierung
Eine Ko-Förderung des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN) ist aktuell nicht möglich, da die Richtlinie zum 30.11.2023 ausgelaufen ist.
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Eine Ko-Förderung des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN) ist aktuell nicht möglich, da die Richtlinie zum 30.11.2023 ausgelaufen ist.
Die Ko-Förderung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS) ist momentan ausgesetzt ist, da keine Mittel zur Verfügung stehen.
Ansprechpartner für die Wohnquartiersentwicklung
Berater Wohnquartiersentwicklung
Tobias.Balzer[at]ib-sh.de
Beraterin Wohnquartiersentwicklung
mareike.zamzow[at]ib-sh.de
Berater Wohnquartiersentwicklung
lars.buehrmann[at]ib-sh.de
quartiersfoerderung[at]ib-sh.de
Broschüre "ESS in der Praxis"
, erstellt am 09.04.2019
Erfahrungs- und Empfehlungsbericht Energetische Stadtsanierung
Fünf Jahre Förderung der energetischen St
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