Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt Aufzugsprogramm 2024
Zur Verbesserung der barrierefreien Zuwegung zu Wohnimmobilien gewährt das Land Sachsen-Anhalt Zuwendungen an private und gewerbliche Vermieter, die eine bestehende Wohnimmobilie mit einem Aufzug im Wege das An- oder Einbaus nachrüsten möchten.
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Zur Verbesserung der barrierefreien Zuwegung zu Wohnimmobilien gewährt das Land Sachsen-Anhalt Zuwendungen an private und gewerbliche Vermieter, die eine bestehende Wohnimmobilie mit einem Aufzug im Wege das An- oder Einbaus nachrüsten möchten.
Eine Antragstellung in diesem Förderprogramm ist nicht mehr möglich.
Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales hat drei Millionen Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur“ für die Förderung des An- und Einbaus von Aufzugsanlagen in Gebäuden
kommunaler Wohnungsgesellschaften
bereitgestellt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite
Sondervermögen "Infrastruktur“ (Landesarm)
Private und gewerbliche Vermieter
An- und Einbau von Aufzügen in Wohnimmobilien
Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben je
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