Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt Aufzugsprogramm 2024

Zuschuss
Steckbrief zu Sachsen-Anhalt Aufzugsprogramm 2024
FördergeberInvestitionsbank Sachsen-Anhalt
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup, Selbstständige & Freiberufler
GeltungsbereichSachsen-Anhalt
Stand der Daten28.06.2026
ImmobilienwirtschaftBauwirtschaft
Zur Verbesserung der barrierefreien Zuwegung zu Wohnimmobilien gewährt das Land Sachsen-Anhalt Zuwendungen an private und gewerbliche Vermieter, die eine bestehende Wohnimmobilie mit einem Aufzug im Wege das An- oder Einbaus nachrüsten möchten. Eine Antragstellung in diesem Förderprogramm ist nicht mehr möglich. Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales hat drei Millionen Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur“ für die Förderung des An- und Einbaus von Aufzugsanlagen in Gebäuden kommunaler Wohnungsgesellschaften bereitgestellt.

Auszug aus den Angaben von Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

Zum offiziellen Förderprogramm →

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Häufige Fragen zu Sachsen-Anhalt Aufzugsprogramm 2024

Wer kann Sachsen-Anhalt Aufzugsprogramm 2024 beantragen?
Das Programm richtet sich laut Angaben des Fördergebers an: KMU, Gründung & Startup, Selbstständige & Freiberufler. Die verbindlichen Voraussetzungen nennt der Fördergeber.
In welcher Form wird Sachsen-Anhalt Aufzugsprogramm 2024 gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Investitionsbank Sachsen-Anhalt gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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