Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Landesbürgschaften Sachsen-Anhalt
Mit der Vergabe von Bürgschaften unterstützt das Land Sachsen-Anhalt Unternehmen bei der Finanzierung von volkswirtschaftlich förderungswürdigen und betriebswirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen, die im Interesse des Landes liegen. Bürgschaften werden grundsätzlich nur übernommen, wenn die Maßnahmen
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KMUUnternehmenGründerFreiberufler
Mit der Vergabe von Bürgschaften unterstützt das Land Sachsen-Anhalt Unternehmen bei der Finanzierung von volkswirtschaftlich förderungswürdigen und betriebswirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen, die im Interesse des Landes liegen. Bürgschaften werden grundsätzlich nur übernommen, wenn die Maßnahmen unternehmensseitig sonst nicht durchgeführt werden können, insbesondere weil keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stehen und andere Bürgschaften nicht erreicht werden können.
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige freier Berufe sowie
natürliche Personen, die sich mithilfe eines landesverbürgten Kredits an einem Unternehmen beteiligen wollen.
Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen
das antragstellende Unternehmen muss in Sachsen-Anhalt eine Betrie
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