Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Überbrückungshilfen

Zuschuss
Steckbrief zu Überbrückungshilfen
FördergeberInvestitionsbank Sachsen-Anhalt
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup, Selbstständige & Freiberufler
GeltungsbereichSachsen-Anhalt
Stand der Daten28.06.2026
Alle Branchen
Ziel der Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen (Corona-Wirtschaftshilfen) war es, kleinen und mittelständischen Unternehmen aus Branchen, die unmittelbar oder mittelbar durch Corona-bedingte Auflagen oder Schließungen betroffen waren, eine weitergehende Liquiditätshilfe zu gewähren und dadurch zu ihrer Existenzsicherung beizutragen. Die Corona-Wirtschaftshilfen wurden vielfach auf der Basis von prognostizierten Umsatzrückgängen und Fixkosten beantragt. Antragsberechtigte Unternehmen konnten somit frühzeitig auf der Basis von Prognosedaten Zuschüsse beantragen. Die Förderbedingungen der Corona-Wirtschaftshilfen sahen vor, dass die endgültige Höhe der Billigkeitsleistung anhand der tatsächlich realisierten Geschäftsentwicklung auf Basis von Schlussabrechnungen zu ermitteln ist.

Auszug aus den Angaben von Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Überbrückungshilfen

Wer kann Überbrückungshilfen beantragen?
Das Programm richtet sich laut Angaben des Fördergebers an: KMU, Gründung & Startup, Selbstständige & Freiberufler. Die verbindlichen Voraussetzungen nennt der Fördergeber.
In welcher Form wird Überbrückungshilfen gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Investitionsbank Sachsen-Anhalt gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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