Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Überbrückungshilfen
Zuschuss
Steckbrief zu Überbrückungshilfen
| Fördergeber | Investitionsbank Sachsen-Anhalt |
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup, Selbstständige & Freiberufler |
| Geltungsbereich | Sachsen-Anhalt |
| Stand der Daten | 28.06.2026 |
Alle Branchen
Ziel der Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen (Corona-Wirtschaftshilfen) war es, kleinen und mittelständischen Unternehmen aus Branchen, die unmittelbar oder mittelbar durch Corona-bedingte Auflagen oder Schließungen betroffen waren, eine weitergehende Liquiditätshilfe zu gewähren und dadurch zu ihrer Existenzsicherung beizutragen. Die Corona-Wirtschaftshilfen wurden vielfach auf der Basis von prognostizierten Umsatzrückgängen und Fixkosten beantragt. Antragsberechtigte Unternehmen konnten somit frühzeitig auf der Basis von Prognosedaten Zuschüsse beantragen. Die Förderbedingungen der Corona-Wirtschaftshilfen sahen vor, dass die endgültige Höhe der Billigkeitsleistung anhand der tatsächlich realisierten Geschäftsentwicklung auf Basis von Schlussabrechnungen zu ermitteln ist.
Auszug aus den Angaben von Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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