Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Überbrückungshilfen
Ziel der Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen (Corona-Wirtschaftshilfen) war es, kleinen und mittelständischen Unternehmen aus Branchen, die unmittelbar oder mittelbar durch Corona-bedingte Auflagen oder Schließungen betroffen waren, eine weitergehende Liquiditätshilfe zu gewähren
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Ziel der Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen (Corona-Wirtschaftshilfen) war es, kleinen und mittelständischen Unternehmen aus Branchen, die unmittelbar oder mittelbar durch Corona-bedingte Auflagen oder Schließungen betroffen waren, eine weitergehende Liquiditätshilfe zu gewähren und dadurch zu ihrer Existenzsicherung beizutragen.
Die Corona-Wirtschaftshilfen wurden vielfach auf der Basis von prognostizierten Umsatzrückgängen und Fixkosten beantragt. Antragsberechtigte Unternehmen konnten somit frühzeitig auf der Basis von Prognosedaten Zuschüsse beantragen.
Die Förderbedingungen der Corona-Wirtschaftshilfen sahen vor, dass die endgültige Höhe der Billigkeitsleistung anhand der tatsächlich realisierten Geschäftsentwicklung auf Basis von Schlussabrechnungen zu ermitteln i
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