Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt ZUKUNFT
Bis zum 30.09.2025 waren alle Empfänger der Corona-Soforthilfe verpflichtet, eine Rückmeldung zu den gewährten Leistungen abzugeben. Wer diese Rückmeldung über unser Kundenportal bislang nicht vorgenommen hat, hat letztmalig die Möglichkeit, dies bis zum 31.12.2025 nachzuholen.
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Die Corona-Soforthilfe
Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe:
Bis zum 30.09.2025 waren alle Empfänger der Corona-Soforthilfe verpflichtet, eine Rückmeldung zu den gewährten Leistungen abzugeben. Wer diese Rückmeldung über unser Kundenportal bislang nicht vorgenommen hat, hat letztmalig die Möglichkeit, dies bis zum 31.12.2025 nachzuholen.
Die Rückmeldung zur bestimmungsgemäßen Verwendung der Corona-Soforthilfe ist verpflichtend und grundsätzlich online über unser Kundenportal möglich. Starten Sie den Prozess über den rechtsstehenden Button.
Wichtiger Hinweis zu den Folgen einer fehlenden Rückmeldung:
Bei ausbleibender Rückmeldung ist mit einem vollständigen. Widerruf und der Rückforderung der gesamten Corona-Soforthilfe zu rechnen. Bitte beachten Sie: Die mit dem Bund vereinbarten Erle
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