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Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern

Zuschuss
Steckbrief zu Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern
FördergeberFörderdatenbank.de
FörderartZuschuss
GeltungsbereichBundesweit
Stand der Daten12.06.2026
Die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung wird mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert. Förderfähig sind 25 % der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 3.500 EUR pro E-Lastenfahrrad beziehungsweise Lastenanhänger mit E-Antrieb.

Auszug aus den Angaben von Förderdatenbank.de. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern

In welcher Form wird Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Förderdatenbank.de gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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