Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) / Länder
Investitionszulage für Unternehmen in strukturschwachen Regionen (IuK)
Investitionszulage für Unternehmen in Fördergebieten des GRW-Rahmens.
ProduktionVerarbeitungIndustrieTourismus
KMUGroßunternehmen (reduziert)
Im Rahmen der GRW (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur) können Investitionszulagen von 10-30% für Erstinvestitionen in Fördergebieten beantragt werden. Besonders attraktiv für Unternehmensneugründungen und -erweiterungen in Ostdeutschland.
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