BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Heizen mit Erneuerbaren Energien (bis 31.12.2020)
Profitieren Sie als Privatperson, Wohnungseigentümergemeinschaft, Freiberufler, Kommune, Unternehmen und andere juristische Person von verbesserten Förderkonditionen, wenn Sie in Ihren Heizungsanlagen erneuerbare Wärme nutzen. Damit werden zentrale Entscheidungen des Klimakabinetts umgesetzt.
Steckbrief zu Heizen mit Erneuerbaren Energien (bis 31.12.2020)
| Fördergeber | BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle |
| Zielgruppe | KMU, Selbstständige & Freiberufler, Kommunen & öffentliche Hand |
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Stand der Daten | 29.09.2026 |
EnergieUmweltNachhaltigkeit
**Förderprogramm im Überblick** Profitieren Sie als Privatperson, Wohnungseigentümergemeinschaft, Freiberufler, Kommune, Unternehmen und andere juristische Person von verbesserten Förderkonditionen, wenn Sie in Ihren Heizungsanlagen erneuerbare Wärme nutzen. Damit werden zentrale Entscheidungen des Klimakabinetts umgesetzt. **Programmende „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ am 31.12.2020** Grundlage ist das in wesentlichen Punkten angepasste Marktanreizprogramm zur Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Die geänderte Richtlinie ist am 01.01.2020 in Kraft getreten. Seit dem 02.01.2020 können Anträge über das elektronische Antragsformular beim BAFA gestellt werden. Für vorher beantragte Maßnahmen oder bereits bewilligte Anträge gelten die Bestimmungen der Förderrichtlinie vom 11.03.2015.
Auszug aus den Angaben von BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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