BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Förderprogramm im Überblick
Profitieren Sie als Privatperson, Wohnungseigentümergemeinschaft, Freiberufler, Kommune, Unternehmen und andere juristische Person von verbesserten Förderkonditionen, wenn Sie in Ihren Heizungsanlagen erneuerbare Wärme nutzen. Damit werden zentrale Entscheidungen des Klimakabinetts umgesetzt.
EnergieUmweltNachhaltigkeit
KMUPrivatpersonenKommunen
**Was wird gefördert?**
In Neubauten werden Solarkollektoranlagen mit 30% der förderfähigen Kosten und Biomasse- sowie Wärmepumpenanlagen mit 35% der förderfähigen Kosten gefördert, sofern sie die entsprechenden technischen Mindestanforderungen erfüllen.
In bestehenden Gebäuden , d. h. solchen, in denen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits seit mehr als 2 Jahren ein Heizungs- bzw. Kühlsystem in Betrieb genommen war, das ersetzt oder unterstützt werden soll, werden gefördert:
Bei einer Austauschpflicht gemäß Energieeinsparverordnung ( EnEV ) § 10 kann keine Förderung gewährt werden.
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